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DIE MAASTRICHT – KRITERIEN – 

DIE MAASTRICHT - KRITERIEN

Die Teilnahme an der Europäischen Währungsunion ist nach dem Vertrag von Maastricht an fünf Kriterien geknüpft.

Sie sollen sicherstellen, dass die Euro-Länder sich wirtschaftlich so angenähert haben, dass sie reif für eine gemeinsame Währung sind:

1.   Die Neuverschuldung soll nicht mehr als drei Prozent ( 3% ) des Bruttoinlandsprodukts (BIP) betragen.

2.   Für die Staatsverschuldung gilt ein Richtwert von 60 Prozent ( 60% ) des BIP, den die Länder einhalten oder dem sie sich annähern sollen.

3.   Die Inflationsrate darf nicht mehr als 1,5 Prozentpunkte ( 1,5% ) über dem Durchschnitt der drei preisstabilsten Länder liegen.

4.  Die langfristigen Zinssätze dürfen nicht mehr als zwei Prozentpunkte ( 2% ) über dem Durchschnitt der drei EU-Länder mit den niedrigsten Zinsen liegen.

5.  Die Währung muß sich mindestens zwei Jahre spannungsfrei und ohne Abwertung im Europäischen Währungssystem bewegt haben.

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