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ENGINEERING
- MAGORI -
CONSULTING

4. EUROPE
CONTENT – Dokumentation - Bibliography – INHALT

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A. FörderNews

EMC - ENGINEERING MAGORI CONSULTING -

http://www.emc-eu.de/

Ingenieurkammer

Dipl.-Ing. Johann Magori

E_mailgif <magori-consulting@t-online.de> HESSEN J.Magori

Beratender Ingenieur

i_mailgif <magori-consulting@web.de>
CAE-Systemspezialist. phonejpg Tel: + 49 (0)6109 508 976
Str. An der Gruckau 1Fax: + 49 (0)6109 508 978
60388 Frankfurt am Main

European Union " In varietate concordia "  Europäische Union

A1. « IKT » Ausschreibungen. B1. Seit 1.August « Gründungszuschuss » C1. Förderprogramme für Ausbildungsplätze
A2. EU-Rahmenprogramm...(CIP). B2. Genshagener Kabinettsklausur C2. Hessischer Innovationspreis 2006
A3.« Förderung der Tourismus » EU B3. Solarkollektoren und Biomassekessel C3. Außenwirtschaftsförderung(Hessen)
A4.Anträge zu « eLEARNING - PROGRAMM » B4. ENERGIESTEUERGESETZ C4. Förderbilanz der IBH.(Hessen)
A5. Finanzhilfen für SOKRATES-Projekten- B5. CO2 Gebäudesanierungsprogramm C5. Ausbildungsstellen
A6. FTE - Europäische Forschungsraum B6. ENERGIEAUSWEIS C6. EU-Technologie-Förderung
A7. ERASMUS MUNDUS B7. Mikrobrennstoffzellen  
A8. Förderung von Umweltprojekten B8. KfW-Unternehmerkredit  
A9. Sicheren-Nutzung des WWW. B9. High-Tech Gründerfonds  
A10. SOKRATES. B10. INTERNETPREIS 2006  

A. Europäische Union

TOP ^ A-1. Informations- und Kommunikationstechnologien.  – IKT –  Ausschreibungen.

Für den Bereich IKT stehen in den nächsten sieben Jahren

"über neuen Milliarden Euro zur Verfügung."

Zwei Ausschreibungen sind zurzeit veröffentlicht.

Die Ausschreibung mit der Identifikationsnummer FP7-ICT-2007-1 verfügt über ein Budget in Höhe von 1.019 Mrd Euro .

Abgabetermin ist der 8 Mai 2007.

6 Mio. Euro stehen für die Ausschreibung mit der Identifikationsnummer FP7-ICT-2007-C  zur Verfügung.

Bis zum 31. Dezember 2008 können hier Anträge eingereicht werden, und zwar für den Bereich " Neue und Künftigen Technologien ".

TOP ^  A-2. EU-Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation."(CIP)"

Nach Mitteilung des Bundeswirtschaftsministeriums  wird vom 1.Januar 2007 an die Förderung von Unternehmen , insbesondere von kleinen und mittleren Unterrnehmen, durch das neue

"EU-Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation"
( Competitiveness and Innovation Framework Programme CIP )

auf eine breitere Grundlage stellen.

Das am 9. November 2006 im Amtsblatt der EU veröffentlichte Programm wird eine Laufzeit bis 31 Dezember 2013 haben.

Den KMU ermöglicht dieses Programm einen einfachen, klaren und raschen Zugang zur EU mit hilfe der Unterstützungsnetze für Unternehmen, die aus zahlreichen Euro Info Centern (EIC) und Innovation Relay Centern (IRC) bestehen. Mit der Neugestaltung des Netzwerkes erhalten die Unternehmen leichteren Zugang zu den für sie relevanten Informationen.

Das Rahmenprogramm verknüpft verschiedene Einzelprogramme.

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TOP ^ A-3. Kommission legt neue Strategie zur "Förderung des Tourismus" vor.

Nach Mitteilung der Europäischen Kommission vom Dienstag, 21.03.2006 hat die Kommission jetzt eine neue Strategie zur Förderung des Tourismus vorgelegt:

Die Globalisierung, der demografische Wandel und die verkehrstechnischen Entwicklungen sind die treibenden Kräfte für das rasante Wachstum der europäischen Tourismusidustrie. Es entstehen neue, konkurrierende Reiseziele, die den weltweiten Wettbewerb für die EU noch verschärfen.

Angesichts dieser Herausforderungen hat die Kommission einen Vorschlag dazu vorgelegt, wie sich die Wettbewerbsfähigkeit der Tourismusidustrie in partnerschaftlicher Zusammenarbeit mit allen Interessengruppen verbessern lässt.

Die für den Tourismus zuständigen Minister trafen am 21.03.2006 in Wien zu einer europaischen Konferenz unter dem Motto:

" Tourismus - Schlüssel zu Wachstum und Beschäftigung in Europa "

zusammen, auf der sich Günter Verheugen, Vizepräsident der Kommission, wie folgt äußerte:

" Europa ist das weltweit führende Reiseziel. Wir müssen jedoch noch mehr tun, um unseren Wettbewerbsvorteil zu wahren.
Mit unseren Vorschlägen geben wir den Mitgliedstaaten europäische Schützenhilfe für Ihre eigenen Bemühungen.
Sie werden zu einer effizienteren und koordinierteren Förderung Europas als einzigartiges Reiseziel beitragen. "

I.) Gegenwärtig bestehenden EU - Finanzinstrumente für den Tourismus:

a. Europäischer Fonds für regionale Entwicklung ( EFRE )

Er dient der Kommission zur Finanzierung nachhaltiger tourismusrelevanter Projekte:

Es sollen damit Tourismuskonzepte gefördert werden, die stärker auf nachhaltigkeit ausgerichtet sind, um so das KULTUR und NATURERBE aufzuwerten,

- die Zugänglichkeit und Mobilität durch Infrastrukturmaßnahmen zu verbessern,

- Fördermaßnahmen für IKT, innovative KMU, Unternehmensnetze und -cluster,

- Dienstleistungen mit Mehrwert, grenzüberschreitende TOURISMUSSTRATEGIEN und überregionale Erfahrungsaustausch zu ergreifen.

b. Kohäsionsfonds

Durch ihn werden Infrastrukturmaßnahmen in den Bereichen Umwelt und Verkehr finanziert, weil beide für den Tourismus von höchster bedeutung sind.

c. Europäischer Sozialfonds (ESF).

Aufgrund seines enormen Beschäftigungspotenzials ist die Förderung des Tourismus einer der Schwerpunkte des ESF.
Durch ihn werden unter anderem Projekte kofinanziert, die auf Ausbildungsprogramme und Schulungen abgestellt sind, um produktivität und Qualität der Arbeitsplätze und Dienstleistungen im Tourismussektor zu steigern.
Der ESF bietet zudem gezielte Schulungsmaßnahmen und kombieniert sie mit Gründungsbeihilfen für Kleinunternehmen im Tourismussektor.
Im rahmen des ESF werden außerdem Maßnahmen zur Förderung der beruflichen Mobilität kofinanziert.

d. Programm Leonardo da Vinci.

In Zusammenhang mit dem künftigen Programm Leonardo da Vinci hat die Kommission im Jahr 2005 eine Reihe von vorbereitenden Untersuchungen in Angriff genommen, mit deren Hilfe die Hauptmerkmale möglicher Modelle für die europäische Lehrlingsausbildung ermittelt werden sollen.
Diese Studien werden aufzeigen, was die Mobilität bei der beruflichen Bildung möglicherweise behindert. Der Tourismus wurde als eventueller Pilotsektor genannt.

e. Europäiscer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER).

Der neue Europäische Landwirschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums enthält folgende Förderschwerpunkte:

- Qualitätsteigerung der landwirtschaftlichen produktion und ihrer Erzeugnisse.

- Verbesserung der Umwelt und der Landschaft.

- Förderung von Tourismusaktivitäten im Rahmen des Ziels einer Diversifizierung ländlicher Gebiete.

- Studien und Investitionen im Zusammenhang mit der Bewahrung, Restaurierung und Aufwertung des kulturerbes.

f. Europäischer Fischereifonds (ETF).

Der geplante Europäische Fischereifonds (EFF) enthält als neue Priorität die " nachhaltige Entwicklung der Fischereigebiete " .
Mit ihm sollen die sozio-ökonomischen Auswirkungen der Umstrukturierung des Fishereisektors gemildert und von Fischerei abhängige Gebiete durch Diversifizierung und Schaffung von Beschäftigungsalternativen regeneriert werden.
Eine der Alternativen für Fischer wäre der Ökotourismus. Kleinfischerei wird durch den EFT genauso gefördert wie Tourismusinfrastruktur.

g. Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation.

Ziel des vorgeschlagenen Rahmensprogramms für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation ist es, die Wettbewerbsfähigkeit der EU-Unternehmen und speziell der KMU zu stärken.

h. Forschung.

Die Forschung, die im vorgeschlagenen « 7 Rahmenprogramm der Europäischen Gemeinschaft » für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration gefördert wird, kann auch dem Tourismussektor zugute kommen, beispielweise in Form von Forschung über Kommunikationstechnologien, Satellitenanwendungen, Kulturerbe und Bodennutzung.
Ausgangspunkt dafür sind die Forschungsvorhaben, die durch die vorausgegangenen Rahmenprogramme gefördert wurden und für die Politiker und Interessenträger stärker sensilibilisiert werden sollten.

II.) Schwerpunkte der neuen Politik.

1. Bessere Koordinierung politischer Maßnahmen.

2. Optimierte Nutzung der bestehenden europäischen Finanzierungsinstrumente.

3. Eine " europäische Agenda 21 für den Tourismus " zur Förderung der Nachhaltigkeit im Tourismus.

4. Bessere Rechsetzung.

5. Sensibilisierung für die bedeutung der Tourismusindustrie.

6. Mehr Werbung für europäische Reiseziele.

7. Mehr öffentliche Aufmerksamkeit für den Tourismus.

Der Tourismus wirkt sich sektorübergreifend auf zahlreiche andere Witschaftszweige wie Verkehr, Bau und Einzelhandel sowie auf zahlreichen Branchen aus, die Urlaubsprodukte oder mit Urlaubs- oder Geschäftsreisen zusammenhängände Dienstleistungen anbieten.

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TOP ^ A-4. Anträge zu « eLEARNING - PROGRAMM » bis 19. Mai einreichen !

Die Europäische Kommission fordert im Amstblatt der Europäischen Union vom 28.03.2006. auf zur

Einreichung von Projektvorschlägen für die Förderung im eLerning - Programm

Die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen zielt auf drei der vier Aktionsbereche des « eLerning - Programms » ab:

1. Förderung der digitalen Kompetenz

2. Europäische virtuelle Hochschulen

3. Querschnittsmaßnahmen

Im Mittelpunkt der Aufforderungsteht die Förderung, Verbreitung und Nutzung - Valorisierung - von Ergebnissen, bewährten Praktiken unmd Errungenschaften, die sich durch die Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) für die Bildung, Ausbildung und Lebenslanges Lernen in Europa ergeben.

Die Vorschläge sollten auf anderen (bereits abgeschlossenen oder noch laufenden) e-Lerning-Initiativen oder Programmprojekten oder anderen von der Kommission, den Mitgliedstaaten, regionalen oder lokalen Behörden oder öffentlichen oder privaten Einrichtungen finanzierten Aktionen aufbauen.

Ziel ist es sicherzustellen, dass die Produkte und Ergebnisse möglichst große Auswirkungen erzielen, da sie die breite Öffentlichkeit im Bereich Bildung und Ausbildung erreichen. In den Vorschlägen sollten gewährleistet sein, dass Ergebnisse im Wesentlichen öffentlich zugänlich (z.B. Open Source, Shareware usw.) und nicht rein kommerzieller Art oder Teil eines üblichen Entwicklungsprojekts einer Geschäftsumgebung sind.

Folgende zwei Hauptprojektarten sind geplant:

I.) Valorisierungprojekte («Nutzungsprojekte»)

werden dazu beitragen, dass eine kritische Analyse der Ergebnisse und Erfahrungen erfolgt, Vergleichsanalysen durchgeführt und die daraus gezogenen Schlussfolgerungen verbreitet werden.

II.) Netzwerkprojekte

werden die Dienstleistungen bereitstellen, die entscheidened für die möglichst umfassende Verbreitung und Nutzung der Ergebnisse erforderlich sind.

1. Förderung der digitalen Kompetenz.

Im Mittelpunkt der Vorschläge sollte die wirksame und nachhaltige Verbreitung und Nutzung der Ergebnisse aus bestehenden Projekten, Aktionen oder Holfsmitteln zur digitalen Kompetenz stehen.
Besondere Bedeutung sollte die eindeutige Ermittlung der Zielgruppen und deren Bedürfnisse, der Vermittler (aus der ehrenamtlichen Arbeit, dem Hochschul- Bildungsbereich, den Gemeinden usw.), der Mittel zum Erreichen der Endnutzer und der genauen Angaben zur Verbreitung von Projektergebnissen unter Einbeziehung von Qualitäts- und Qualitätsindikatoren haben. In den Vorschlägen sollten eine klare langfristige Strategie zur Ermittlung und Analyse von möglichen Schwierigkeiten aufgestellt werden und objektive Maßnahmen zu deren Umsetzung enthalten sein.

2. Europäische virtuelle Hochschulen.

- Systematische kritische Überwachung bestehender Projekte oder Erfahrungen im Bereich der virtuellen Hochschulen, einschließlich deren Bewertung in Bezug auf den Austausch und die Weitergabe von Wissen mit Blick auf die Unterstützung von Nutzungsstrategien auf europäischer Ebene.

- Unterstützung der Verbreitung von übertragbaren Lösungen für die Einrichtung von virtuellen Hochschulen auf europäischer Ebene und die Schaffung einer Gemeinschaft von Entscheidungsträgern.

3. Querschnittsmaßnahmen.

- Vorschläge, die für diesen Teil der Aufforderung eingereicht werden, sollten Unterstützung für die Analyse, Verbreitung und Nutzung von Ergebnissen und Erfahrungen im Wesentlichen aus der eLearning - Initiative und des eLearning - Programms bereitstellen.

- Ziel ist es sicherzustellen, dass sie möglichst große Auswirkungen erzielen, da sie die breite Öffentlichkeit im Bereich Bildung und Ausbildung erreichen.

Die vierte Aktionsbereich:
- Internet - Partnerschaften zwischen europäischen Schulen und Förderung der Lehrbildung -
wird Gegenstand separater nicht offener Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen sein.

Abgabefrist: 19. Mai. 2006.   E-Mail

TOP ^ A-5. Finanzhilfen für Konferenzen und Seminare zu "Sokrates-Projekten"

Die Europäische Kommission beabsichtigt Finanzhilfen für Aktivitäten zur besseren Verbreitung und Nutzung der Ergebnisse von SOKRATES-Projektenzu gewähren.

Die zu fördernde Aktion soll die drei folgenden Phasen umfassen:

1. Vorbereitende Phase:

- Abgleich der Bedürfnisse der Nutzer mit den ausgewählten Projektergebnissen.

2. Organisation einer Veranstaltung.

- Organisation einer Konferenz /eines Workshops/ interaktiver Treffen zur Zusammenführung von Angebots- und Nachfrageseite.
Dabei soll ein interaktiver Austausch zwischen Projektträgern und Nutzern stattfinden mit dem Ziel, die Übertragung und Nutzung der Projektergebnisse zu erleichtern, um so den Bedürfnissen neuer Nutzer zu entsprechen.

3. Abschliessende Phase: Folgemassnahmen.

- Vorschläge für Folgemassnahmen zur Erleichterung der Übertragung, Entwicklung von Indikatoren zur Messung der Wirkung der Veranstaltung.

Die Aktivitäten müssen zwischen dem 1.November 2006 und dem 31. Dezember 2006 anlaufen.
Die Laufzeit der Projekte soll im Prinzip zwölf Monate nicht übersteigen

Anträge können bis spätestens 28.April 2006 eingereicht werden   E-Mail

TOP ^ A-6. FTE und Demonstration "Integration und Stärkung des Europäischen Forschungsraums"

Die Europäische Kommission hat eine Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für indirekte FTE - Maßnahmen in Rahmen des spezifischen Programms für Forschung, technologische Entwicklung - FTE- und Demonstration  INTEGRATION und STÄRKUNG des EUROPÄISCHEN FORSCHUNGSRAUMS veröffentlicht.

Betroffen sind folgende Bereiche:

1. Spezifisches programm:

- "Integration und Stärkung des Europäischen Forschungsraums".

2. Vorrangiger Themenbereich/Gebiet:

- Die vorrangigen Themenbereiche und Gebiete sind nachstehend aufgeführt.

3. Aufforderungstitel:

- Besondere Aufforderung zur Förderung der Beteiligung von Partnern aus ausgewählten Drittländern an Projekten zu vorrangigen Themenbereichen, für die bereits Verträge unterzeichnet wurden oder bei denen die Vertragshandlungen noch andauern.

4. Aufforderungskennummer:

- FP6-2006-TTC-TU-Priority-1;  FP6-2006-TTC-TU-Priority-3;  FP6-2006-TTC-TU-Priority-4;   FP6-2006-TTC-TU-Priority-5;

- FP6-2006-TTC-TU-Priority-6-1;  FP6-2006-TTC-TU-Priority-6-2;  FP6-2006-TTC-TU-Priority-6-3;  FP6-2006-TTC-TU-Priority-7;

5. Tag der Veröffentlichung:

- 15. Februar 2006.

6. Einreichungsfrist:

- 16. Mai 2006 um 17 Uhr (Brüsseler Ortszeit).

7. Gesamte vorläufige Mittelzuweisung:

- 20 Millionen EUR.

- Die vorlläufige Mittelzuweisung für jeden vorrangigen Themenbereich ist jeweils angegeben:

Vorrangiger Themenbereich 1: Biowissenschaften, Genomik und Biotechnologie im Dienst der gesundheit: 3 Millionen EUR.

Vorrangiger Themenbereich 3: Nanotechnologie und Nanowissenschaften: 3,6 Millionen EUR.

Vorrangiger Themenbereich 4: Luftfahrt: 1,9 Millionen EUR.

Vorrangiger Themenbereich 5: Lebensmittelqualität und -sicherheit: 2,5 Millionen EUR.

Vorrangiger Themenbereich 6-1: Nachhaltige Entwicklung - Nachhaltige Energiesysteme: 3,2 Millionen EUR.

Vorrangiger Themenbereich 6-2: Nachhaltige Entwicklung - Nachhaltiger Land- und Seeverkehr: 1,1 Millionen EUR.

Vorrangiger Themenbereich 6-3: Nachhaltige Entwicklung, globale Veränderungen und Ökosysteme: 3,7 Millionen EUR.

Vorrangiger Themenbereich 7: Bürger und modernes Regieren in der Wissensgesellschaft: 1 Millionen EUR.

8. Bereich und Instrumente:

Vorrangiger Themenbereich 1: Biowissenschaften, Genomik und Biotechnologie im Dienst der gesundheit;

Vorrangiger Themenbereich 3: Nanotechnologie und Nanowissenschaften;

Vorrangiger Themenbereich 4: Luftfahrt;

Vorrangiger Themenbereich 5: Lebensmittelqualität und -sicherheit;

Vorrangiger Themenbereich 6-1: Nachhaltige Entwicklung - Nachhaltige Energiesysteme;

Vorrangiger Themenbereich 6-2: Nachhaltige Entwicklung - Nachhaltiger Land- und Seeverkehr;

Vorrangiger Themenbereich 6-3: Nachhaltige Entwicklung, globale Veränderungen und Ökosysteme;

Vorrangiger Themenbereich 7: Bürger und modernes Regieren in der Wissensgesellschaft;

- Instrumente:NOE, IP, STREP, CA, SSA. SAFE STORAGE OF FUEL FoerderNews_Glossary.STREP;SSA

9. Mindestteilnehmerzahl:

- Koordinator des laufenden oder noch auszuhandelnden Vertrags und mindestens ein Teilnehmer aus einem oder mehreren ausgewählten Drittländern.

10. Teilnahmebeschränkungen:

- Förderfähig sind nur partner aus den ausgewählten Drittländern zusammen mit dem Koordinator eines Projekts, das bereits unterzeichnet wurde oder über das noch verhandelt wird.

11. Konsortialvereinbarung:

- Etweige bereits vorhandene Konsortialvereinbarungen über projekte, in die Partner aus den ausgewählten Drittländern aufgenommen werden, sind zu aktualisieren.

Antragfrist für neue Ausschreibung zu FTE-Förderung: 16. Mai 2006   E-Mail

TOP ^ A-7. Antragfristen für "ERASMUS MUNDUS"

Die Europäische Komission fordert auf zur Einreichung von Vorschlägen für die Förderung von Projekten im Rahmen des Programms  ERASMUS MUNDUS.

-gemeinschaftliches Aktionsprogramm zur Verbesserung der Qualität der Hochschulbildung und Förderung des interkulturellen Verständnisses durch die Zusammenarbeit mit Drittstaaten.

Betroffen sind die Durchführung von AKTION 1, AKTION 2, und AKTION 3 im akademischen Jahr 2007/2008 sowie von AKTION 4 im Jahr 2006.

Das allgemeine Ziel des Programms Erasmus Mundus ist die Verbesserung der Qualität der europäischen Hochschulbildung durch Förderung der Zusammenarbeit mit Drittstaaten zur Verbesserung der Entwicklung der Humanressourcen und Förderung des Dialogs und des Verständnisses zwischen den Völkern und Kulturen.

Die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen betrifft die folgenden Aktivitäten:

- AKTION 1.

- qualitativ hochwertige Masterstudiengänge auswählen, die von Gruppen von mindestens drei Hochschuleinrichtungen aus mindestens drei verschiedenen Teilnehmerländern angeboten werden.

- AKTION 2

- Stipendien an hoch qualifizierte graduierte Studierende und Gastwissenachaftler aus Drittstaten vergeben, um ihnen die Teilnahme an den ausgewählten Masterstudiengängen zu ermöglichen.

- AKTION 3

- qualitativ hochwertige Partnerschaften zwischen ausgewählten Masterstudiengängen und Hochschuleinrichtungen in Drittstaten fördern

- AKTION 4

- von mindestens drei Einrichtungen aus mindestens drei Teilnehmerländern getragene Projekte auswählen, die ausgerichtet sind auf die Erleichterung des Zugangs zur Hochschulbildung in der Europäischen Union sowie auf die Verbesserung ihres Profils und ihres Bekanntheitsgrades.

Die Anträge sind spätestens bis zu den folgenden Terminen einzureichen:

- AKTION 1: 30.April 2006

- AKTION 4: 31.Mai 2006

- AKTION 3: 30.November 2006

- AKTION 2: 28.Februar 2007

Kontakt:   E-Mail

TOP ^ A-8. Förderung von projekten in Bereich "UMWELT".

Die Europäische Komission ruft auf zur Einreichung von Vorschlägen für Projekte, die von der Europäischen Komission,  Generaldirektion Umwelt   gefördert werden können.

Die finanzielle Unterstützung würde in Form einer Teil-Finanzierung (co-finanzierung) erfogen.

- Die GD (Generaldirektion) Umwelt plant insgesamt ca. 2.360.000 EUR zur Verfügung zu stellen.

Der Vorschlag muss mindestens bis zum 31. Dezember 2006 gültig sein.

Einsendeschluss ist der 19 Mai 2006. C 80/12 DE Amtsblatt der Europäischen Union 04.04.2006.   E-Mail

TOP ^ A-9. Förderung der sicheren "Nutzung des Internet und neuer Online-technologien"

Die Europäische Komission ruft auf zur Einreichung von Vorschlägen für die Förderung von  Projekten der sicheren Nutzung des Internet und neuer Online-technologien.

Schlusstermin für die Einreichung der Vorschläge bei der Kommission ist der 24. November 2005. 17Uhr   E-Mail

TOP ^A-10. "SOKRATES"  Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen.

Förderung  von Projekten im Rahmen des Programms SOKRATES- Amtsblatt der Europäischen Union vom 31.08.2005
Antragfist 1.November 2005.

Es richtet sich an folgende Personen und Einrichtungen:Schüler,Studierende, Lehrkräfte, alle Arten, bildungspolitische Entscheidungsträger auf lokaler, regioneler, und nationaler Ebene.   E-Mail

B. BRD-Bund:

TOP ^ B-1. Seit 1. August "Gründungszuschuss"

Seit dem 1. August werden der Existenzgründungszuschuss (Ich AG) und das Überbrückungsgeld durch ein einhaltliches Förderinstrument ersetzt. Mit dem neuen Gründungszuschuss wird die Möglichkeit geschaffen, arbeitslose Menschen gezielter beim Einstieg in eine erfolgreiche Selbständigkeit zu unterstützen.

I. Förderung vereinfacht.

II.  Startgeld.

III.  Übergangsregelungen.

IV.  Voraussetzungen.

V.  Stellungnahme einer fachkundigen Stelle.

Die Förderung von Existenzgründerinnen- und gründern gehört – so das Bundeswirtschaftsministerium in einer Pressemitteilung zum neuen Gründungszuschuss  – seit Jahren zu den besonders wirksamen Mitteln bei der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit und wird auch zukünftig ein Eckpfeiler der Arbeitsmarktpolitik der Bundesregierung sein.

Allein 2005 wurden etwa 250.000 Arbeitslose bei der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit unterstützt.Und Wissentschaftliche Untersuchungen belegen:Die meisten Grüderinnen und Gründer sind erfolgreich. Nur wenige brechen ab. Die Studien weisen aber auch auf Verbesserungsmöglichkeiten bei der Förderung hin.

 ^ I.  Förderung vereinfacht.

Mit Ich AG und Überbrückungsgeld gab es zwei Angebote, die sich an den gleichen Kreis von Antragstellern wendeten.
Die beiden Angebote hatten aber teilweise unterschiedliche Voraussetzungen und boten verschiedene Leistungen. Für die "Ich AG" mit ihrer pauschalen Förderung, ihrer sozialen Absicherung und der längeren Förderdauer haben sich viele Frauen entschieden. Das Überbrückungsgeld war für Menschen mit einem hohen Anspruch auf Arbeitslosengeld attraktiv.

Für Arbeitsuchende machte das Nebeneinander von zwei Fördermöglichkeiten die Entscheidung unnötig kompliziert.
Ziel des neuen Gründungszuschusses ist es laut Bundeswirtschaftsministerium. die positiven Erfahrungen aus der "Ich AG" mit den langjährigen hohen Gründungserfolgen des Überbrückungsgeldes zu vereinen. Außerdem geht es darum , Fördermittel effizienter einzusetzen und die Förderung für die Exitenzgründer transparenter zu machen.

Dabei wird allerdings auch berücksichtigt, dass nicht jeder zum Unternehmer geboren und das nicht jede Gründungsidee realisierbar ist. Durch höhere Anforderungen an die Person des Existenzgründers und seines konzeptes soll die Qualität der gefördeten Gründungen weiter verbessert, sowie Mitnahme- und Missbrauchseffekte verringert werden.

 ^ II.  Startgeld.

Der Gründungszuschuss wird in zwei Phasen gezahlt:

– Gründerinnen und Gründer erhalten für neuen Monate monatlich einen Zuschuss zur Sicherung des Lebensunterhalts in Höhe ihres zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes. Zur sozialen Absicherung wird in dieser Zeit zusätzlich ein Betrag von 300 Euro gezahlt, der es ermöglicht, sich freiwillig in den gesetzlichen Sozialversicherungen abzusichern.
– Nach neuen Monaten wird davon ausgegangen, dass sich die Gründung soweit gefestigt und am Markt bewährt hat, dass der Lebensunterhalt aus der selbständigen Tätigkeit bestritten werden kann. Um die soziale Absicherung auch danach zu gewährleisten, kann die Agentur für Arbeit für weitere sechs Monate 300 Euro monathlich bewilligen. Voraussetzung deafür ist, dass eine intensive Geschäftstätigkeit vorliegt.Das muss vom Gründer belegt werden.
Antragsberechtigt sind Existenzgründer, die
– einen Anspruch auf Entgeltersatzleistung nach dem SGBH III haben oder
– eine beschäftigung ausgeübt haben, die als Arbeitsbeschaffungsmaßnahme nach diesem Buch gefördert worden ist.

 ^ III.  Übergangsregelungen.

– Alle bereits bewilligten Förderungen durch Überbrückungsgeld oder Existenzgründungszuschuss bleiben von den Änderungen unberührt und werden auch nach dem 1. August 2006 bis zum Ablauf der jeweiligen Förderdauer weiter gefördert.
– Arbeitslose Gründer, die keinen Restanspruch auf Arbeitslosengeld -I- von mindestens 90 Tagen haben und daraus resultierend keinen Anspruch auf den Gründungszuschuss haben, können das Überbrückungsgeld in der bis zum 31 Juli 2006 geltenden Fassung bis zu einer Gründung bis zum 31 Oktober 2006 in Anspruch nehmen.

 ^ IV.  Voraussetzungen.

– Gründer müssen arbeitslos sein und ihre Arbeitslosigkeit durch die Existenzgründung beenden. Ein direkter Übergang von Beschäftigung in eine gefördete Selbständigkeit ist nicht möglich.
– Die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle über die Tragfähigkeit des Gründungsvorhabens wird vorausgesetzt. Fachkundige Stellen können unter anderem Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Kreditinstitute oder Gründungszentren sein.
– Gründer müssen die notwendige Kenntnisse und Fähigkeiten zur Ausübung der selbsständigen Tätigkeit nachweisen. Bei begründeten Zweifeln kann die Agentur für Arbeit die Teilnahme an einer Eignungsfestellung oder einem Kurs zur Vorbereitung von Existenzgründungen verlangen.
– Gründer werden nur gefördert, wenn sie über einen Restanspruch auf Arbeitslosengeld von mindestens 90 Tagen verfügen.
– Die gefördete Tätigkeit muss den Haupterwerb des Existenzgründers darstellen. Eine hauptberufliche Tätigkeit liegt vor, wenn sie in zeitlich höherem Umfang ausgeübt wird als die Summe der Nebentätigkeiten.
– Die Förderung ist ausgeschlossen, wenn Ruhenstatbestände nach den § § 142 bis 144 SGB III (Abfindungen, Sperrzeiten) vorliegen oder die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit nach dem SCB III. gefördert wurde und noch keine 24 Monate vergangen sind.
– Gründer, die das 65. Lebensjahr vollenden, haben keinen Anspruch auf den Gründungszuschuss.

 ^ V.  Stellungnahme einer fachkundigen Stelle.

Grundlage für die Förderung ist weiterhin die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle über die Tragfähigkeit eines Gründungsvorhabens. Zusätzlich ist die Darlegung derpersönlichen als auch fachlichen Eignung notwendig, um eine Förderung zu erhalten.

Als Grundlage für die fachkundige Stellungnahme müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden:

– Kurzbeschreibung des Existenzgründungsvorhaben.
– Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan.
– Umsatz- und Rentabilitätsvorschau.

In der Stellungnahme muss insbesondere zum Ausdruck kommen, dass die Aufnahme der selbständigen Tätigkeit voraussichtlich auf Dauer eine ausreichende Lebensgrundlage bietet. Bestehen begründete Zweifel an den Kenntnissen und Fähigkeiten zur Ausübung der Selbständigkeit, kann die Agentur für Arbeit die Teilnahme an Maßnahmen zur Eignungsfestellung oder zu Vorbereitung der Existenzgründung verlangen.

Die Förderung muss vor Aufnahme der selbständigen Tätigkeit bei der örtlich zuständigen Agentur für Arbeit beantragt werden.

TOP ^ B-2. 25 - Milliarden - Euro "Investitionspaket"

Auf der Genshagener Kabinettsklausurhat die Bundesregierung in der vergangenen Woche ein 25 - Milliarden Euro - Investitionspaket beschlossen.

Auszug aus dem Ergebnispapier der Bundesregierung:

Weil Innovation und Investitionen der Schlüssel zu mehr Wachstum und Beschäftigung sind, wird die Bundesregierung hier einen besonderen Schwerpunkt setzen.
Diese Impulse werden sich auf folgenden fünf zentralen Bereiche konzentrieren:

- 1. Förderung von Forschung und Entwicklung.

Zielmarke ist ein Anteil von 3 Prozent am BIP im Jahr 2010;
Beitrag des Bundes im Jahr 2006 zusätzlich rund 800 Millionen Euro, bis 2009 insgesamt zusätzlich 6 Milliarden Euro.

- 2. Belebung von Mittelstand und Wirtschaft.

unter anderem Anhebung der degressiven AfA bei beweglichen Wirtschaftsgütern;
Ausweitung Ist-Versteuerung;
CO2 - Gebäudesanierungsprogramm;
Insgesamt bis 2009 rund 9,4 Milliarden Euro.

- 3. Erhöhung der Verkehrsinvestitionen.

Insgesamt zusätzlich bis 2009 4,3 Milliarden Euro.

- 4. Förderung der Familien.

Elterngeld;
insgesamt bis 2009 zusätzliche Förderung in Höhe von 3 Milliarden Euro.

- 5. Privathaushalt als Arbeitgeber.

unter anderem Ausweitung der steuerlichen Anerkennung von Kinderbetreuungs- und Pflegekosten;
Instandhaltungs- und Modernisierungskosten;
insgesamt bis 2009 5 Milliarden Euro, davon beim Bund 2,5 Milliarden Euro.

TOP ^ B-3. Förderung von "Solarkollektoren" und "Biomassekesseln" gesichert.

Das Bundesumweltministerium teilte am 16.03.2006 mit, dass es noch vor Inkrafttreten des Bundeshaushalts 2006 Mittel aus dem Marktreizprogramm zur Förderung der erneubaren Energien bereit stellt.
Damit kann das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in Kürze wieder Förderzusagen erteilen.

Bundesumweltminister Sigmar Gabriel:

" Wir geben der Branche ein Signal der Kontinuität und den Startschuss für umfangreiche Investitionen.
Damit werden Investitionen im Höhe von etwa einer Milliarde Euro angeschoben.
Das kommt nicht nur dem Klima zugute, sondern davon werden auch klein- und mittelständische Betriebe des örtlichen handwerks profitieren. "

Aus Mitteln des Marktanrizprogramms fördert das BAFA Solarkollektoren und Biomassekessel mit Investitioszuschüssen.

Grundlage der Förderung sind die Förderrichtlinien vom 14. März 2006, die mit Veröffentlichung im Bundesanzeiger am 22. März 2006, in Kraft treten werden.

Aufgrund der anhaltend hohen Zahl von Antragstellungen werden die Fördersätze in diesem Bereich allerdings um 20% abgesenkt. Dadurch soll erreicht werden, dass eine erheblich größere Zahl von Anlagen als in den Vorjahren gefördert werden kann.

Bundesumweltminister Sigmar Gabriel:

" Entscheidend ist, dass die Branche jetzt Klarheit über die Fortsetzung des Marktanreizprogramms und die Konditionen hat.
Das Programm liefert einen erheblichen und stetig wachsenden Beitrag, um den Anteil der erneuerbaren Energien im Wärmemarkt zu erhöhen.
Die Erneuebaren leisten auch in diesem bereich einen Beitrag, unabhängiger von Öl und Gas zu werden, und zur sicheren Versorgung. "

 Kontakt:    E-Mail

TOP ^ B-4. Kabinett beschließt "ENERGIE-steuergesetz"

Zu dem am 15.03.06 vom Bundeskabinett verabschiedeten Entwurf eines gesetzes zur Neuregelung der Besteuerung von Energieerzeugnissen und zur Änderung des Stromsteuergesetzes teilt das Bundesministerium der Finanzen folgendes mit:

Mit dem Gesetzentwurf kommt die Bundesregierung ihrer Verpflichtungen nach, die europäische Energiesteuerrichtlinie in nationales Recht umzusetzen.
Das Mineralölsteuergesetz soll unter Berücksichtigung der europarechtlichen Vorgaben durch ein neues "ENERGIESTEUERGESETZ" abgelöst werden.

- 1. Im wesentlichen sind folgende Änderungen vorgesehen:

Der bisherige Katalog der Steuergegenstände de Mineralölsteuergesetzes wird im ENERGIESTEUERGESETZ nach den Vorgaben der Energiesteuerrichtlinie erweitert.
Danach werden künftig insbesondere auch Steinkohle, Braunkohle und Koks als Energieerzeugnisse erfasst und besteuert.

Die Besteuerung von Erdgas wird neu geregelt, da sie nicht mehr der aktuellen Energiesteuerrichtlinie entspricht.
Die Steuer entsteht nicht mehr mit der Aufnahme des Erdgases in das Leistungsnetz, sondern erst  " mit dem Zeitpunkt der Lieferung an den Verbraucher ".

Die Steuerliche Behandlung von zur Stromerzeugung verwendeten Energieerzeugnissen wird geändert.
Entsprechend der Vorgaben der Energiesteuerrichtlinie werden sie grundsätzlich von der Steuer befreit.
In diesem Zusammenhang werden die Vorschriften zur Steuerbegünstigung von Anlagen der KRAFT-WÄRME-KOPPLUNG wesentlich vereinfacht.

- 2. Einführung einer teilweisen " Besteuerung der Biokraftstoffe ".

Der Biokraftstoffbericht der Bundesregierung für das Jahr 2004 stellte eine europarechtlich unzulässige Überförderung von Biokraftstoffen in Höhe von 5 Cent je Liter Biodiesel und 10 Cent je Liter Beimischung fest.

Die zum Ausgleich vorgesehenen Steuersätze berücksichtigen auch den zwischenzeitlichen Anstieg der fossilen Kraftstoffpreise, die zur einer weiteren Überkompensation geführt hat.

Dadurch ergibt sich im Ergebnis eine europarechtlich konforme Besteurung von:

- 15 Cent je Liter für Pflanzenöl

- 10 Cent je Liter für Biodiesel in Reinform

- 15 Cent je Liter für Biodiesel als Beimischungskomponente

In der Land- und Forstwirtschaft verwendete reine Biokraftstoffe bleiben von der Steuer befreit.
Der in der Koalitionsvereinbarung vorgesehene Wechsel von der Steuerbefreiung der Biokraftstoffe zu einer Quotenregelung wird in einem gesonderten Gesetzgebungsverfahren geregelt.

BBK - Bundesverband Biogene und Regenerative Kraft- und Treibsoffe. "Pressemitteilung"

Kabinettsbeschluss Biokraftstoffe - unannehmbar für mittelständische Biodiesel - und Pflanzenölwirtschaft. 23.03.2006.


pointer Bundesratsbeschluss. pdf pointer Pressemitteilung-BBK. pdf pointer Bericht aus Berlin 18.03.06. pdf
pointer Besteuerung für Biokraftstoffe reduzieren.
Bayerisches Staatsministerium für Landwirtschaft und Forsten-Pressemitteilung 05.04.2006 pdf
pointer Großdemonstration Biokraftstoffe
am 10. Mai um 13.00 Uhr. vor dem Brandenburger Tor in Berlin doc.

Entwurf eines Gesetzes zur Neueregelung der Besteuerung von Energieerzeugnissen - Stand 28.06.2006 - pdf -


TOP ^ B - 5. Bund fördert Energieeffizienz im Gebäudebereich " CO2 Gebäudesanierungsprogramm"

"Für dir Bundesregierung ist die Steigerung der Energieeffizienz im Gebäudebereich eine der Schlüsselaufgaben.
Angesichts stark gestiegener Energiepreise wird dies für Mieterhaushalte und Hausbesitzer immer wichtiger".

sagte die Parlamentarische Staatssekretärin Karin Roth nach Mitteilung des Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung am 21.03.2006. auf dem Energie-Forum des GdW in Berlin.

Die Bundesregierung wolle mit Ihrem Förderprogramm sowohl einen Beitrag zum Klimaschutz als auch für Wachstum und Beschäftigung leisten.

Der Bund habe daher die Förderprogramme im Gebäudebereich deutlich verbessert und das "CO2 Gebäudesanierungsprogramm" in den kommenden vier Jahren auf insgesamt 5,6 Milliarden Euro aufgestockt.

"Das ist fast eine Verdreifachung gegenüber dem bisherigen Stand.
Damit werden die Zinsen für Darlehen zur energetischen Gebäudesanierung um mehrere Prozentpunkte verbilligt.
Wer durch Modernisierung eines Altbaus den energetischen Standard eines Neubaus erreicht, erhält darüber hinaus künftig einen Tilgungszuschusst"

erklärte Parlamentarische Staatssekretärin Karin Roth.

ENERGIEAUSWEISE für den Gebäudebestand sollen für mehr Transparenz auf dem Immobilienmarkt sorgen.

So erhalte der Verbraucher einen Hinweis auf die energetische Qualität der angebotenen Immobilie.

Sorgen über unangemessene Belastungen der Immobilienwirtschaft seien unbegründet, denn die Bundesregierung werde sich für einfache und kostengünstige Lösungen einsetzen und darüber hinaus die Möglichkeiten für Übergangsregelungen ausschöpfen:

"ENERGIEAUSWEISE" müssen dazu beitragen, die unterschiedlichen energetischen Qualitäten der Gebäude erkennbar zu machen."

sagte Karin Roth.

TOP ^ B- 6. Energieausweis - Nachweis für Förderbedarf in " CO2 Gebäudesanierungsprogramm"

Bundeswirtschaftsminister Michael Glos und Bundesbauminister Wolfgang Tiefensee haben am 05. April 2006 den gemeinsamen Vorschlag zur Novellierung der Energieeinsparverordnung in die Abstimmung innerhalb der Bundesregierung gegeben.

Mit diesem Vorhaben wird eine europäische Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt.

Die wichtigste Verbesserung ist die Einführung von «  ENERGIEAUSWEISEN ».

Diese müssen bei Verkauf oder Vermietung eines Gebäudes oder einer Wohnung ausgestellt und Interesenten zugänglich gemacht werden.

Eigentümmer und Vermieter haben ein Optionsrecht.Sie dürfen zwischen dem

- ingenieurtechnisch berechneten Energieausweis auf der Grundlage des Energiebedarfs

und

- dem Energieausweis auf Grundlage des tatsächlichen Energieverbrauchs

wählen.

"Immobilienkäufer sollen künftig schon im voraus wissen, welche Energiekosten auf sie zukommen werden.
Die Verbesserung der Transparenz ist auch eine Weichenstellung für die « energetische Gebäudesanierung ».
Mit dem « CO2 - Gebäudesanierungsprogramm » will die Bundesregierung in den nächsten vier Jahren jährlich jeweils 1,4 Milliarden Euro bereit stellen.
Mit diesem Programm und dem Energieausweis schaffen wir einen starken Anreiz zur Verbesserung der Energiebilanz von Wohngebäuden.
Dies wird sich auch positiv auf die Heizkosten auswirken"

sagte Tiefensee

Glos  betonte:

"Wir haben den marktwirtschaftlichen Ansatz gewählt in der Überzeugung, dass beide Arten des Energieausweises einen angemessenen Anreiz für energetische Sanierungen setzen werden. Zugleich vermeiden wir mit der Umsetzung der europäischen Gebäuderichtlinie eins zu eins unnötige Zusatzbelastungen für Bürger und Wirtschaft. Wir werden künftig auch überprüfen, ob sich beide Ausweisarten in der Praxis bewärt haben."

Wie in der europäischen Richtlinie vorgesehen, müssen bei der Ausstellung der Energieausweise - bei beiden Varianten - auch Empfehlungen für die Modernisierung von Gebäuden gegeben werden, sofern solche Maßnahmen kostengünstig durchgeführt werden können.

Der Referenzentwurf wird in den nächsten Wochen zunächst mit den anderen Bundesministerien und anschließend mit Ländern uns Spitzenverbänden erörtert, bevor die Bundesregierung die Novellierung der Verordnung endgültig beschließt.

Der Bundesrat muss der Verordnung danach zustimmen.

TOP ^ B-7. BMBF fördert Entwicklung von "Mikrobrennstoffzellen "

Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) mit 20 Mio.€ fördert die Entwicklung von "Mikrobrennstoffzellen "

- Gegenstand der Förderung...

- sollen industrielle Verbundprojekte im Bereich Mikrobrennstoffzellensysteme mit einer elektrischen Leistung bis zu 100 Watt in den nachfolgend aufgeführten drei Themenfelder sein:

1. Materialien und Mikrosystemtechnik zur Mikrostrukturierung von Wasserstoffsystemen

2. Produktionsverfahren und Mikrosystemtechnik zur Systemintegration von Wasserstoffsystemen

3. Mikrosystemtechnik zur Minimierung vonSystemperipherie inklusive Steuerung und Regelung

Projektskizzen bis 13. Januar 2006. einzureichen.    E-Mail hydrogen-cars

TOP ^B-8.Verbesserung bei  "KfW-Unternehmerkredit" und "KfW-Umweltprogramm "

Ab sofort können in den KfW-Programmen  Unternehmerkredit  und Unternehmerkredit Ausland  bis zu 100% der förderfähigen Investitionkosten mitfinanziert werden.

 Kontakt:    E-Mail

TOP ^B-9. Startschuss für den  "High-Tech Gründerfonds "

Bundeswirtschafts- und arbeitsminister Wolfgang Clement hat am Montag 29.August 2005 in Berlin zusammen mit dem stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden der BASF, Eggert Voscheraru, und Sprecher des Vorstandes der KfW-Bankgruppe, Hans W. Reich, den Startschuss für den  High-Tech Gründerfonds   gegeben.

 Kontakt:   E-Mail

TOP ^B-10." INTERNETPREIS 2006" des Deutschen Handwerks

Handwerksunternehmen aus dem gesamten Bundesgebiet können sich ab sofort um den  Internetpreis 2006 des Deutschen Handwerks  bewerben.

Bewerbungsschluss ist der 30. November 2005.   E-Mail

C. HESSEN:

TOP ^C-1. Neues Infoblatt zu " Förderprogrammen für Ausbildungsplätze in Hessen " !

Mit dem neu aufgelegten 14-seitigen Infoblatt Programme zur Förderung der beruflichen Erstausbildung informiert die hessische Landesregierung über ihre Ausbildungsplatz - Förderprogramme, die sich auch in diesem Jahr ungeschmälert fortsetzen will:

Angebote des Hessischen Wirtschaftsministeriums:

1. Ausbildungsstellen in Ausbildungsverbünden

- Das Ausbildungsverbundprogramm ermöglicht kleinen und mittleren Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die bisher nicht allein ausbilden konnten, sinnvoll zu kooperieren und in einem Verbund mit anderen Partnern eine Ausbildung durchzuführen.

2. Ausbildungsstellen für Altbewerber:

- Wenn sich ein Unternehmen entschließt, Jugendliche, die sich bereits im Vorjahr oder früher vergeblich um einen Ausbildungsplatz bemüht haben, zusätzlich auszubilden, unterstützt das Land dies mit einem Zuschuss.

3. Ausbildungsstellen bei Existenzgründungen:

- Wenn Existenzgründer, die innerhalb der letzten 5 Jahre ihr Unternehmen gegründet haben, bereits in der Startphase Ausbildungsplätze schaffen, könne sie hierbei eine Förderung aus dem Exitenzgründungsprogramm erhalten.

4. Ausbildungsstellen für Auszubildende aus insolventen Betrieben:

- Betriebe, die hessischen Auszubildenden nach einer auf Insolvenz, teilweiser Stilllegung oder Schließung des Erstausbildungsunternehmens beruhenden Unterbrechung der Ausbildung eine Anschlussausbildung ermöglichen, erhalten einen Zuschuss.

Angebote des Hessischen Sozialministeriums:

1. Ausbildungskostenzuschüsse für Lern- und Leistungsbeeinträchtigte:

- Betriebe, die Ausbildungsplätze für Jugendliche mit Lern- und Leistungsproblemen bereitstellen, können einen jährlichen Zuschuss erhalten.

2. Betriebliche Ausbildung Alleinerziehender:

- Allein Erzihende erhalten die Möglichkeit eine betriebliche Ausbildung in Teilzeit zu absolvieren und durch hierfür qualifizierte Projektträger die hierbei notwendige Unterstützung für die Vereinbarkeit von Kindererziehung und Ausbildung zu bekommen.

3. Ausbildung in der Migration:

- Benachteiligten Jugendlichen, insbesondere mit Migrationshintergrund, die aufgrund mangelnder Sprachkenntnisse , kultureller und individueller Hemmnisse zunehmend Schwierigkeiten haben, sich in die Berufswelt zu integrieren, wird eine außerbetriebliche Erstausbildung ermöglicht.

4. Ausbildung statt Arbeitslosengeld II:

- Dieses Landesprogramm soll dazu beitragen, landesweit zusätliche außerbetriebliche Ausbildungsplätze für junge Leistungsempfängerinnen und -empfänger nach SGB II zu schaffen, die keine Chance auf einen betrieblichen Ausbildungsplatz haben.

Weitere informationen unter www.wirtschaft.hessen.de  oder
angefordert werden im Hessischen Wirtschaftsministerium unter
 Tel:  0611 815-2287,  E-Mail:  petra.boensch@hmwvl.hessen.de

TOP ^C-2. " Hessischer Innovationspreis 2006 " startet mit neuem Schwerpunkt !

Bewerben können sich kleine und mittlere hessische Unternehmen oder Dienstleister mit einem Umsatz von max. 50 Mio. Euro oder weniger als 250 Beschäftigten, die eine Technologie oder Verfahrensinnovation entwickelt und in der Produktion erfolgreich eingesetzt haben und damit die Effizienz im Produktionsprozess wesentlich steigern. Schirmherr Wirtschaftsminister Dr. Alois Rhiel.

Beim diesjährigen Innovationspreis werden erstmals nicht Branchen, produkte oder Verfahren prämiert, sondern Innovationen in unternehmerischen Prozessen.

- "Kurze Produktlebenszyklen und ein harter Wettbewerb prägen den Markt für Produkte und Dienstleistungen. Es besteht überall Bedarf nach neuen Strategien, um auf Dauer wettbewerbsfähig zu sein".
erläuterte Dr. Rhiel die Neuerungen in der Preisausschreibung.

Produktionsprozesse nehmen dabei eine zentrale Rolle ein:

- " Wer schneller und besser als die anderen am Markt agieren will, benötigt äußerst flexible und moderne Produktionstechnologie. Innovative Produktionsverfahren, Fertigungsanlagen und optimierte unternehmensinterne Abläufe sind Erfolgsfaktoren der Zukunft "

- " Der Hessische Innovationspreis zeigt immer wieder wie innovativ die kleinen und mittleren hessischen Unternehmen wirklich sind. Ich bin sicher, dass auch in der 11. Runde zahlreiche Einreichungen eingehen - und die Auswahl der Jury wie in jedem Jahr angesichts des hohen Niveaus schwer fällt "
so Dr. Rhiel der Minister.

Dr. Dieter Kreuziger, Geschäftsführer der Hessen Agentur GmbH:

- " Hessen zeichnet sich nicht nur als Finanzplatz und Verkehrsdrehscheibe aus, sondern ist auch ein exzellenter Produktions- und Innovationsstandort, die das Land Hessen im In- und Ausland positioniert "
so Dr. Dieter Kreuziger.

Mit dem Hessischen Innovationspreis 2006 werden Innovationen in den Fertigungsprozessen und Unternehmensstrukturen prämiert.

Bewertungskriterien sind:

1. Zeit und Kosten:

- Maßnahmen zur Verbesserung von Ausbringungsmenge sowie Durchlaufzeiten und / oder Reduzierung laufender Kosten und Fixkosten.

2. Qualität:

- Maßnahmen zur Optimierung von Fehlerfreiheit und Funktionalitätserweiterung.

3. Flexibilität:

- Erweiterung des produzierbaren variantenspektrums und der Mengenflexibilität.

4. Innovationsgrad:

- Lösungen für aktuelle, technische oder wirtschaftliche Fragestellungen, Erschließung neuer Märkte.

5. Innovationsumsetzung:

- Zusammenarbeit in Netzwerken, Einbinden der Mitarbeiter und rasche Umsetzung von Ideen.

6. Zukunftsfähigkeit:

- Anwenderfreundliche Maßnahmen mit weiterem Innovationspotenzial, verbesserung von ökologischen / sozialen Implikationen.

Bewerbungen können bis zum 30. Juni 2006 eingereicht werden. Kontakt:   E-Mail

TOP ^C-3. " Außenwirtschaftsförderung "  hilft kleinen und mittleren Unternehmen

Hessens Wirtschaftsminister Dr. Alois Rhielerkennt in dem am Mittwoch, 12.04.2006, veröffentlichten erneuerten Anstieg der Umsätze der hessischen Industrie einen weiteren Beleg für eine nachhaltige Besserung der wirtschaftlichen Lage in Hessen.

Dr.Rhiel laut Mitteilung seines Ministeriums:

"Es ist sehr erfreulich, wie die hessische Exportstärke die Industrieumsätze nach oben zieht.
Die gute Entwicklung der vergangenen Monate setz sich fort.
Ich erwarte, dass 2006 insgesamt ein gutes Jahr wird und dass auch die Inlandsumsätze stärker anziehen"

Laut Hessischem Statistischen Landesamt lagen die Umsätze der hessischen Industrie im Februar 2006 mit 7,3 Milliarden Euro um 7,9% Prozent höher als vor Jahresfrist. Die Inlandsumsätze legten um 1,0 Prozent auf 3,9 Milliarden Euro zu , während die Auslandsumsätze um 17% Prozent auf 3,5 Milliarden Euro kletterten.
Im Zeitraum Januar und Februar 2006 erzielte Hessens Industrie insgesamt einen Umsatz von 14,5 Milliarden Euro.
Das waren 8,9 Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum.

"Dass Hessens Wirtschaft einen hervorragendenden Ruf in der Welt genießt, habe ich gerade wieder in den USA festgesetellt."
erklärte der Minister, der von einer achttätigen Wirtschaftsdelegationsreise aus den Vereinigten Staaten zurückkehrte.

"Die hessischen Unternehmen gelten in den USA als bärenstark - unseren Auto - und Maschinenbauern sowie den Chemie- und Pharmaunternehmen wird höchste Anerkennung entgegen gebracht."
berichtete -der Minister, der in Chicago auf der weltgrößten Biotech - Fachmesse für Hessen als Biotechnologie - Produktionsstandort geworben hatte.

Dr. Rhiel sagte, die hessische Exportwirtschaft sei glücklicherweise weitesgehend, aber eben nicht vollständig ein Selbstläufer:

"Die Landesregierung sorgt an bestimmten Punkten für zusätzlichen Anschub und unterstützt im Außenhandel besonders kleine und mittlere Unternehmen, beispielweise durch die Messeförderung im Umfang von rund einer Million Euro im laufenden Jahr. Ziel ist, dass mittelständische Unternehmen, die im Unterschied zu Großunternehmen kein weltweites Vertriebsnetz haben, leichter an Messen teilnehmen können und Kundenkontakte in neuen Auslandmärkten gewinnen. Gerade die Messeförderung hilft, um Arbeitsplätze im Export zu sichern oder zu schaffen"

TOP ^ C-3. 16.000 Arbeitsplätze gesichert " Erfolgreiche Förderbilanz der Investitionsbank "

Nach einer Mitteilung aus dem Wirtscgaftsministerium hat der Hessische Wirtschaftsminister Dr. Alois Rhiel am vergangenen Mittwoch, 15.03.2006, in Wiesbaden eine erfolgreiche Bilanz der Wirtschaftsförderung in Hessen im Jahr 2005 durch die Investitionsbank Hessen (IBH) gezogen:

"Insgesamt könnten im Jahr 2005 in mehr als 16.000 Fällen Arbeitsplätze in Hessen neu geschaffen, gesichert bzw. Eingliederungen in das Arbeitsleben vorgenommen werden.
Dazu vergab die Investitionsbank Hessen im Jahr 2005 neue Zuschüsse, Darlehen, Beteiligungen und Bürgschaften in Höhe von 417 Mio. Euro.
Dadurch überstieg das Volumen der Wirtschaftsförderung im vergangenen Jahr erstmals mit 1,1 Mrd. Euro die Schwelle von einer Milliarde Euro."

sagte Dr. Rhiel, der Vorsitzender des IBH-Verwaltungsrats ist.

Der Minister erklärte, das Land Hessen werde auch künftig über die Investitionsbank Hessen heimische Unternehmen stützen:

" Wir wollen vor allem Exitenzgründungen und Investitionen kleiner und mittlerer Betriebe erleichtern.
Ziel ist die innovative Weiterentwicklung der Unternehmen, damit langfristige Arbeitsplätze in Hessen gesichert und geschaffen werden  "

Die IBH ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts.
Die Anteilseigner sind zu jeweils 50 prozent das Land Hessen und die Landesbank Hessen-Thüringen (Helaba).

Der Minister betonte, die Landesregierung begleite durch eine moderne Wirschaftsförderpolitik den Strukturwandel.
Dazu wurde im Jahr 2005 die Organisation der hessischen Wirtschaftsförderung neu strukturiert und optimiert.
Die nicht-monetäre Wirtschaftsförderung wurde in der HA Hessen Agentur GmbH gebündelt.
Die Investitionsbank Hessen wurde im Zuge der Fokussierung auf die monetäre Witschaftsförderung als die zentrale Wirtschaftsförderbank Hessens weiter gestärkt.

Besondere Förderschwerpunkte stellen die Förderinstrumente Zuschüsse und Kredite dar, auf die im Jahr 2005 nahezu 90 prozent der Wirtschaftsförderung für kleine und mittlere Wirschaftsunternehmen entfielen. Dabei gab es einen Zusammenhang zwischen Förderart und regionaler Verteilung erläuterte Dr. Rhiel:

" Bei den Zuschüssen entfallen auf Nordhessen rund 59% Prozent der erhaltenen Mittel, dies entspricht 117,7 Mio.Euro. Bei den Krediten entfallen rund 51% Prozent auf Südhessen, was 57,2 Mio. Euro ausmacht. Hierin komme zum Ausdruck, dass Nordhessen am stärksten von der Wirschaftsförderung profitiere und die Wahl der Förderart Auswirkungen auf die regionale Verteilung habe. "

Dr. Rhiel unterstrich den Wert des Nebeneinanders unterschiedlicher Wirtschaftsförderinstrumente:

" Zuschüsse wirken in der Regel zielgerichteter, weil sie genau auf bestimmte Zwecke ausgerichtet werden können.
Zudem besteht für Zuschussprogramme häufig eine Mitfinanzierung durch EU.
Allerdings können Zuschüsse - im Gegensatz zu Krediten - nicht revolvierend eingesetzt werden, und sie wirken oft zeitverzögert.
Die weniger speziell ausgerichteten Kredite geben dem potentiellen Investor mehr Freiraum in der Verwendung, ohne dass es zu einer Fehlallokatin der Förderung kommt. Der Kreditsuchende geht das Risiko der Darlehensaufnahme nur ein, weil er vom dem Erfolg seines Investitionsvorhabens überzeugt ist. Bei dieser Form der Wirtschaftsförderung werden somit die positiven Lenkungskräfte des marktes mit einbezogen.
Der Gefahr der Verwendung von Mitteln für unproduktive Zwecke wird dadurch wirksam begegnet. "

TOP ^C-4. Wirtschaftsministerium wirbt für  " Ausbildungsstellen-Existenzgründungsprogramm"

Die Hessische Landesregierung wird alle Möglichkeiten nutzen, um Ausbildungsplätze zu schaffen.
"Ausbildungsstellen-Existenzgründungsprogramm 2005."
Wirtschaftsstaatssekretär Bernd Abeln:

"Mit der Zuwendung wird ein Ausbildungsplatz in einem Unternehmen gefördert, das diese Ausbildungsstelle sogar noch in seiner Gründungsphase anbietet"

Das Hessische Wirtschaftsministerium fördert mit dem Ausbildungsstellen-Existenzgründungsprogramm  Ausbildungsverhältnisse mit hessischen Jugendlichen unter 27 Jahren in neue gegründeten Unternehmen und in neu gegründeten Praxen und Büros der freien Berufe.

Insgesamt stellt das Land allein in diesem Programm in 2005 Mittel von rund 1,5 Mio. € für die Schaffung von Ausbildungsplätzen bereit.

TOP ^C-5. Wünsche zur künftigen   "72 - Mrd - Euro - Technologieförderung" der EU jetzt vortragen!

Hessens Wirtschaftsminister Dr. Alois Rhiel  hat die Unternehmen und Hochschulen in Hessen aufgerufen, ihre Wünsche und Vorstellungen zur künftigen EU - Technologieförderung über das Hessische Wirtschaftsministerium der EU mitzuteilen.
Nur wer frühzeitig seine Interessen vorbringt, hat gute Chancen, ein passendes Stück vom 72 - Mrd. - Euro -Kuchen der EU-Technologie-förderung abzubekommen.
"Die Landesregierung will die Unternehmen und Hochschulen dabei unterstützen"

sagte Dr. Rhiel  anlässlich einer Informationsveranstaltung zum 7. Forschungsrahmenprogramm der EU im Wirtschaftsministerium in Wiesbaden

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